Transportbestimmungen

Transportbestimmungen

Allgemein

Die Güter, die zur Beförderung übergeben werden, müssen so verpackt und geschützt sein, dass sie auf Förderanlagen befördert werden und normalen Transportbeanspruchungen standhalten können. Der Versender muss gewährleisten, dass der Inhalt des Pakets nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Ausgeschlossen vom Transport sind verderbliche Güter, Kadaver, Schusswaffen, Munition und Gefahrgut.

Tiertransport

Der Transport beschränkt sich auf Kleintiere in Behältnissen gemäß §11, Abs. 1 der Tierschutztransportverordnung. Ziervögel, Zierfische, kleine Reptilien, Kleinnager, Vögel und Hausgeflügel sind zugelassen. Hunde und Katzen sind vom Tiertransport ausgeschlossen. Tierversand kann grundsätzlich nur von Montag bis Mittwoch und 2 Tage vor Feiertagen stattfinden.

Der Absender hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere für einen mindestens doppelt so langen Transport wie vorgesehen versorgt sind (Futter u. Tränke). Es ist auf eine artgerechte, stabile Verpackung zu achten, die der Witterung angemessen ist. Kosten für Schäden oder Direktfahrten aufgrund falscher Verpackung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Kurier ist berechtigt die Abholung von nicht ordnungsgemäß verpackten Sendungen zu verweigern.

Der Auftraggeber bestätigt, dass die zum Versand gebrachten Tiere frei von erkennbaren Anzeichen einer Erkrankung sind.

Angaben über Tiergattung, Anzahl der Tiere, Alter, Versandtag und Uhrzeit der Verladung, Versorgung im Notfall und eine Notfalltelefonnummer müssen auf der Sendung angegeben sein. Ein entsprechendes Formblatt können Sie hier herunterladen.

Den Transportvorgaben der ILONEXS ist zwingend Folge zu leisten. Tiersendungen sind ein unversicherbares Risiko und vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung eines Auftrages die AGB der ILONEXS GmbH & Co. KG uneingeschränkt an.